Die Kleinbahnen

Begriffsklärung

Der Begriff einer „Kleinbahn“ ruft in unseren Köpfen sicherlich sehr unterschiedliche Bilder hervor. Für viele Personen ist eine „Kleinbahn“ vermutlich im ersten Moment einfach eine „kleine Eisenbahn“, ohne sich darüber genauere Gedanken zu machen. Mit etwas mehr Hintergrundwissen könnte eine „Kleinbahn“ auch eine kleinere Nebenbahn sein? Oder eine (kleine) Privatbahn? Oder ein Parkbahn?

Der Begriff „Kleinbahn“ wurde m.W. erstmals 1892 mit dem Preußischen Kleinbahngesetz definiert. Genau geht es um das „Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen“, welches am 28 Juli 1892 in Kraft trat. Es diente dazu, mit Eisenbahnen „die Fläche“ zu erschließen und dafür Eisenbahnen mit geringerer Leistungsfähigkeit, aber auch weniger Aufwand betreiben zu können.